Tarif 590 & 581 Software: Rechnung in 3 Schritten
Software zur Erstellung von klaren, vollständigen und standardisierten Rückforderungsbelegen für Tarif 590 (Komplementärmedizin) und Tarif 581 (Psychotherapie). Als sauberes PDF zur Einreichung bei der Krankenkasse – für Ihre Klient:innen und Patient:innen.
Was die Software leistet
Tarifkonform
Strukturierte Belege mit allen Pflichtangaben für Tarif 590 (Komplementärmedizin, inkl. ZSR-Nummer) und Tarif 581 (Psychotherapie) – Leistungen, Datum, Dauer, Betrag.
Schnell & einfach
Wenige Felder, klare Eingabe. Die Software nutzt Vorlagen und Wiederverwendung von Klientendaten – das spart Zeit.
Sauberes PDF
Druck- und mailfertige PDFs – gut lesbar für Versicherungen und für Ihre Ablage.
Datenschutz zuerst
Datensparsam, verschlüsselt, Zugriff nur für Berechtigte. Entwickelt nach dem Prinzip "privacy by design".
Export
Exportfunktionen (z. B. PDF, CSV) für Ihre Buchhaltung und interne Dokumentation.
Für Praxen gemacht
Funktioniert für Einzel- und Gruppenpraxen. Rollen, mehrere Behandelnde und Serienbelege geplant.
So funktioniert die Software
In 3 Schritten zum Beleg
- Praxisprofil anlegen (Adresse, Kontakt; optionale Kennungen).
- Behandlung erfassen (Klient:in, Datum, Leistung, Dauer, Betrag).
- Beleg prüfen und als PDF generieren – automatisch formatiert. An Klient:in übergeben zur Einreichung bei der Krankenkasse.
Für wen ist es gedacht?
Praxen und Therapeut:innen
- Psychotherapeutische Praxen (Tarif 581)
- Osteopathie (Tarif 590)
- TCM & Akupunktur (Tarif 590)
- Medizinische Massage (Tarif 590)
- Naturheilkunde & weitere Komplementärmedizin (Tarif 590)
- Einzel- und Gruppenpraxen
Für Klient:innen und Patient:innen
Klare Belege erhöhen die Chance auf zügige Bearbeitung. Die Erstattung hängt von der individuellen Police und der Art der Versicherung (Grund- oder Zusatzversicherung) ab.
Häufige Fragen
Unterstützt ihr Tarif 590 und Tarif 581?
Ja. Die Software unterstützt sowohl Tarif 590 (für Komplementärmedizin, abgerechnet über Zusatzversicherung) als auch Tarif 581 (für Psychotherapie, abgerechnet über Grund- oder Zusatzversicherung). Sie können professionelle Belege für beide Tarife erstellen.
Was ist ein Rückerstattungsbeleg?
Ein Dokument, das Klient:innen oder Patient:innen bei ihrer Krankenkasse einreichen, um Leistungen gemäss ihrer Versicherung geltend zu machen. Je nach Leistungsart kommen verschiedene Tarife zum Einsatz (z.B. Tarif 590 für Komplementärmedizin, Tarif 581 für Psychotherapie).
Warum eine Software für Tarif 590 Rechnungen verwenden?
Eine Software für Tarif 590 und 581 Rechnungen spart Zeit und reduziert Fehler. Statt jede Rechnung manuell zu erstellen, füllen Sie nur die relevanten Felder aus – die Software erstellt automatisch ein standardisiertes, professionelles PDF mit allen Pflichtangaben. Das führt zu weniger Rückfragen von Krankenkassen und einer schnelleren Bearbeitung für Ihre Klient:innen.
Unterstützt ihr alle Krankenkassen?
Wir orientieren uns an den offiziellen Tarifen (590 und 581), die von den meisten Schweizer Krankenkassen akzeptiert werden. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse basierend auf der Police und der Art der Versicherung.
Ist das rechtlich verbindlich?
Der Beleg ist ein formal korrektes Dokument zur Einreichung. Die Entscheidung über die Erstattung liegt ausschliesslich bei der Versicherung.
Wie steht es um Datenschutz?
Wir setzen auf Datensparsamkeit und Verschlüsselung. Zugriff nur für berechtigte Personen. Alle Daten werden sicher in der Schweiz gespeichert. Weitere Details veröffentlichen wir zum Start in der Datenschutzerklärung.
Was kostet die Software?
Die Preisgestaltung veröffentlichen wir zum Launch. Unser Ziel ist es, die Software möglichst zugänglich zu halten. Tragen Sie sich in die Warteliste ein, um informiert zu werden.
Wie schnell kann ich einen Beleg erstellen?
Nach der Ersteinrichtung Ihres Praxisprofils dauert die Erstellung eines neuen Belegs nur noch wenige Sekunden. Unser Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung bei höchster Qualität.
Interesse?
Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erfahren Sie als Erste, wenn wir starten.