Rückforderungsbeleg erstellen – Tarif 590 & 581 Software
Rechnungssoftware für Komplementärmedizin und Psychotherapie: Rückforderungsbeleg erstellen nach Tarif 590 und Tarif 581. Standardisiertes PDF zur Einreichung bei der Krankenkasse – für Ihre Klient:innen und Patient:innen.
Mit unserer Software können Sie Ihren Rückforderungsbeleg erstellen – online, schnell und tarifkonform. Ob Tarif 590 Rechnung erstellen für Komplementärmedizin oder Tarif 581 für Psychotherapie: Die Rechnungssoftware führt Sie Schritt für Schritt zum fertigen Beleg.
Funktionen der Rechnungssoftware
Tarifkonform
Strukturierte Belege mit allen Pflichtangaben für Tarif 590 (Komplementärmedizin, inkl. ZSR-Nummer) und Tarif 581 (Psychotherapie) – Leistungen, Datum, Dauer, Betrag.
Schnell & einfach
Wenige Felder, klare Eingabe. Die Software nutzt Vorlagen und Wiederverwendung von Klientendaten – das spart Zeit.
Sauberes PDF
Druck- und mailfertige PDFs – gut lesbar für Versicherungen und für Ihre Ablage.
Datenschutz zuerst
Datensparsam, verschlüsselt, Zugriff nur für Berechtigte. Entwickelt nach dem Prinzip "privacy by design".
Export
Exportfunktionen (z. B. PDF, CSV) für Ihre Buchhaltung und interne Dokumentation.
Für Praxen gemacht
Funktioniert für Einzel- und Gruppenpraxen. Rollen, mehrere Behandelnde und Serienbelege geplant.
Rückforderungsbeleg erstellen – so einfach geht's
In 3 Schritten zum Beleg
- Praxisprofil anlegen (Adresse, Kontakt; optionale Kennungen).
- Behandlung erfassen (Klient:in, Datum, Leistung, Dauer, Betrag).
- Beleg prüfen und als PDF generieren – automatisch formatiert. An Klient:in übergeben zur Einreichung bei der Krankenkasse.
Für wen ist es gedacht?
Praxen und Therapeut:innen
- Psychotherapeutische Praxen (Tarif 581)
- Osteopathie (Tarif 590)
- TCM & Akupunktur (Tarif 590)
- Medizinische Massage (Tarif 590)
- Naturheilkunde & weitere Komplementärmedizin (Tarif 590)
- Craniosacral Therapie (Tarif 590)
- Shiatsu (Tarif 590)
- Homöopathie (Tarif 590)
- Einzel- und Gruppenpraxen
Für Klient:innen und Patient:innen
Klare Belege erhöhen die Chance auf zügige Bearbeitung. Die Erstattung hängt von der individuellen Police und der Art der Versicherung (Grund- oder Zusatzversicherung) ab.
Häufige Fragen
Unterstützt ihr Tarif 590 und Tarif 581?
Ja. Die Software unterstützt sowohl Tarif 590 (für Komplementärmedizin, abgerechnet über Zusatzversicherung) als auch Tarif 581 (für Psychotherapie, abgerechnet über Grund- oder Zusatzversicherung). Sie können professionelle Belege für beide Tarife erstellen.
Was ist ein Rückerstattungsbeleg?
Ein Dokument, das Klient:innen oder Patient:innen bei ihrer Krankenkasse einreichen, um Leistungen gemäss ihrer Versicherung geltend zu machen. Je nach Leistungsart kommen verschiedene Tarife zum Einsatz (z.B. Tarif 590 für Komplementärmedizin, Tarif 581 für Psychotherapie).
Warum eine Software für Tarif 590 Rechnungen verwenden?
Eine Software für Tarif 590 und 581 Rechnungen spart Zeit und reduziert Fehler. Statt jede Rechnung manuell zu erstellen, füllen Sie nur die relevanten Felder aus – die Software erstellt automatisch ein standardisiertes, professionelles PDF mit allen Pflichtangaben. Das führt zu weniger Rückfragen von Krankenkassen und einer schnelleren Bearbeitung für Ihre Klient:innen.
Unterstützt ihr alle Krankenkassen?
Wir orientieren uns an den offiziellen Tarifen (590 und 581), die von den meisten Schweizer Krankenkassen akzeptiert werden. Ob und in welcher Höhe Kosten erstattet werden, entscheidet die jeweilige Krankenkasse basierend auf der Police und der Art der Versicherung.
Ist das rechtlich verbindlich?
Der Beleg ist ein formal korrektes Dokument zur Einreichung. Die Entscheidung über die Erstattung liegt ausschliesslich bei der Versicherung.
Wie steht es um Datenschutz?
Wir setzen auf Datensparsamkeit und Verschlüsselung. Zugriff nur für berechtigte Personen. Alle Daten werden sicher in der Schweiz gespeichert. Weitere Details veröffentlichen wir zum Start in der Datenschutzerklärung.
Was kostet die Software?
Die Preisgestaltung veröffentlichen wir zum Launch. Unser Ziel ist es, die Software möglichst zugänglich zu halten. Tragen Sie sich in die Warteliste ein, um informiert zu werden.
Wie schnell kann ich einen Beleg erstellen?
Nach der Ersteinrichtung Ihres Praxisprofils dauert die Erstellung eines neuen Belegs nur noch wenige Sekunden. Unser Ziel ist die schnellstmögliche Bearbeitung bei höchster Qualität.
Welche Angaben braucht ein Rückforderungsbeleg nach Tarif 590?
Ein Rückforderungsbeleg nach Tarif 590 muss folgende Angaben enthalten: Praxisangaben inkl. ZSR-Nummer, Name und Adresse der Patientin oder des Patienten, Geburtsdatum, Datum der Behandlung, Tarifziffer(n) mit Beschreibung der Leistung, Dauer der Behandlung sowie Betrag. Optional können QR-Rechnung oder Bankverbindung angegeben werden. Unsere Software stellt sicher, dass alle Pflichtfelder korrekt ausgefüllt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Tarif 590 und Tarif 581?
Tarif 590 wird für Leistungen der Komplementärmedizin verwendet (z.B. Osteopathie, TCM, Akupunktur, Craniosacral Therapie, Homöopathie) und wird über die Zusatzversicherung abgerechnet. Tarif 581 gilt für psychotherapeutische Leistungen und kann je nach Konstellation über die Grundversicherung oder Zusatzversicherung abgerechnet werden. Unsere Software unterstützt beide Tarife und erstellt den passenden Rückforderungsbeleg.
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